Startseite Über uns Leistungen Ratgeber Projekte Kontakt
HRENDE
Ratgeber · Häuser bis 400 m²

Baugenehmigung für ein Haus bis 400 m²

Ein Schritt-für-Schritt-Verfahren für Einfamilienhäuser — weniger komplexe Gebäude nach dem neuen Baugesetz.

NN 155/2025 Für Bauherren und Planer Verfahren 2026

Wenn Sie ein Einfamilienhaus bauen, fällt Ihr Bauwerk höchstwahrscheinlich unter weniger komplexe Gebäude — Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, deren Bruttogeschossfläche 400 m² nicht überschreitet Art. 3 Nr. 32. Für sie schreibt das neue Gesetz das einfachste Verfahren vor.

Das Wichtigste vorweg

Die Genehmigung erhalten Sie auf Grundlage des Vorentwurfs. Die Hauptentwürfe aller Fachrichtungen (Architektur, Tragwerk, Installationen) sind keine Voraussetzung für die Genehmigung — sie werden erst später erstellt, als Grundlage für die Baustellenanmeldung und den Bau selbst. Das bedeutet weniger Kosten und weniger Wartezeit, bevor Sie die Genehmigung erhalten.

Alle genannten Artikel (Art.) beziehen sich auf das Baugesetz (Amtsblatt NN 155/2025).


Das Verfahren in sechs Schritten

  1. Entwurfskonzept

    Die erste Abstimmung über Aussehen, Größe und Aufteilung des Hauses. Sie wird mit Ihnen abgestimmt, bis Sie eine Lösung erhalten, die Ihren Bedürfnissen und dem Raumplan entspricht. Dies ist die Grundlage, auf der alles Weitere aufbaut.

  2. Einholung besonderer Bedingungen und Anschlussbedingungen

    Der Planer erstellt eine Beschreibung und Darstellung des Bauwerks, füllt die erforderlichen Formulare aus (z. B. den Antrag auf Zustimmung zum Stromanschluss) und leitet das Verfahren zur Festlegung der besonderen Bedingungen und Anschlussbedingungen ein.

    Bei weniger komplexen Gebäuden ist der Umfang minimal — überwiegend Anschlussbedingungen sowie besondere Bedingungen zum Schutz von Kulturgütern nur dann, wenn das Haus geschützt ist oder in einem geschützten Ensemble liegt Art. 47 Abs. 3.

  3. Vorentwurf und Baugenehmigungsantrag

    Der Planer erstellt den Vorentwurf Art. 33. Dem Baugenehmigungsantrag wird Folgendes beigefügt Art. 62:

    • der Vorentwurf
    • Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Eigentum an der Parzelle)
    • Nachweis über die Übertragung eines Teils des Grundstücks an die lokale Selbstverwaltungseinheit, sofern eine solche Verpflichtung besteht
    • eine Liste der Wohneinheiten

    Der Antrag wird elektronisch eingereicht Art. 61.

  4. Baugenehmigung

    Die Verwaltungsbehörde erteilt die Genehmigung, nachdem sie festgestellt hat, dass der Vorentwurf im Einklang mit dem Raumplan erstellt wurde und alle Unterlagen beigefügt sind Art. 73. Damit ist der für die Genehmigung erforderliche Umfang vollständig.

  5. Hauptentwürfe und Anmeldung des Baubeginns

    Erst jetzt werden die Hauptentwürfe aller erforderlichen Fachrichtungen erstellt.

    Der Baubeginn wird spätestens 5 Tage vor Beginn angemeldet Art. 89. Der Anmeldung wird der Hauptentwurf in elektronischer Form beigefügt, und der Bauunternehmer sowie der Aufsichtsingenieur werden angegeben Art. 89 Abs. 4.

    Hinweis: Ist das Haus ein geschütztes Kulturgut oder liegt es in einem geschützten Ensemble, ist vor der Anzeige des Baubeginns eine Bestätigung einzuholen, dass der Hauptentwurf den besonderen Bedingungen des Kulturgüterschutzes entspricht.

  6. Bau, Überwachung und Nutzungsgenehmigung

    Während des Baus wird die Fachaufsicht bei einem weniger komplexen Gebäude nur im Hinblick auf die mechanische Festigkeit und Standsicherheit durchgeführt Art. 26 Abs. 2.

    Nach Fertigstellung wird die Nutzungsgenehmigung beantragt. Die technische Abnahme eines weniger komplexen Gebäudes prüft nicht die Erfüllung der Grundanforderungen — festgestellt wird die Ausführung im Einklang mit den Standortbedingungen: Nutzung, Außenmaße, Form und Größe der Parzelle sowie die Lage des Hauses Art. 94 Abs. 3, Art. 97 Abs. 2. Die Nutzungsgenehmigung wird innerhalb von 8 Tagen nach der durchgeführten technischen Abnahme erteilt Art. 102.

4.000 €
Wichtig — beginnen Sie nicht mit dem Bau vor der Genehmigung

Wenn Sie vor Erhalt der Baugenehmigung mit dem Bau beginnen, erhebt die Verwaltungsbehörde bei weniger komplexen Gebäuden eine besondere Gebühr von 4.000 € und benachrichtigt die Bauaufsicht; sie ist innerhalb von 15 Tagen zu zahlen Art. 72 Abs. 2. Zudem ist die Zahlung der Gebühr eine Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung Art. 73 Abs. 1.


Gültigkeit der Genehmigung und Frist zur Fertigstellung

Sobald sie rechtskräftig wird, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit, wenn der Bau nicht innerhalb von 6 Jahren begonnen wird, ab Rechtskraft; als Baubeginn gilt der Tag der Anmeldung des Baubeginns Art. 79.

Das Haus (ein weniger komplexes Gebäude) muss innerhalb von 5 Jahren fertiggestellt sein — hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbilds und der Gestaltung der Bauparzelle — gerechnet ab dem Tag der Anmeldung des Baubeginns Art. 80 Abs. 1. Die Frist gilt nicht für Gebäude, die ein einzeln geschütztes Kulturgut sind.


Schickt der Sachbearbeiter den Entwurf zur Bestätigung, und werden Nachbarn geladen

Die zwei Dinge, die Bauherren und Planer bei einem Haus bis 400 m² am häufigsten interessieren:

Der Entwurf wird nicht zur Bestätigung geschickt

Bei weniger komplexen Gebäuden schickt die Verwaltungsbehörde den Entwurf nicht zur Bestätigung an die öffentlich-rechtlichen Stellen. Erforderlich sind nur Anschlussbedingungen sowie besondere Bedingungen zum Schutz von Kulturgütern, und zwar nur dann, wenn das Haus einzeln geschützt ist oder in einem geschützten Ensemble liegt Art. 47 Abs. 3. Diese Bedingungen werden vor Einreichung des Antrags eingeholt — vorerst über die Verwaltungsbehörde, da eDozvola noch nicht für den direkten Weg eingerichtet ist Art. 134. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass diese Bedingungen festgelegt wurden Art. 73 Abs. 1.

Nachbarn werden geladen, aber nur der engste Kreis

Vor Erteilung der Genehmigung lädt die Baubehörde die Beteiligten zur Einsicht in die Verfahrensakte Art. 68 Abs. 4. Bei weniger komplexen Gebäuden sind die Beteiligten, neben dem Bauherrn, nur die Eigentümer unmittelbar benachbarter Grundstücke, die sich in einer Entfernung von weniger als der halben Fassadenhöhe (h/2) befinden, gemessen von der Fassade Ihres Hauses Art. 68 Abs. 1.

In den meisten Fällen ist das Haus mehr als h/2 von den Parzellengrenzen entfernt, sodass die Nachbarn in der Praxis gar nicht in das Verfahren geladen werden.

Sind am Verfahren 10 oder weniger Beteiligte, wird die Ladung persönlich zugestellt; sind es mehr als 10, wird eine öffentliche Ladung an der elektronischen Anschlagtafel veröffentlicht Art. 69. Ein Nachbar, der der Ladung nicht folgt, kann deswegen später keine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen Art. 69 Abs. 4.


Ungefähre Dauer

Die Fristen hängen vom Umfang und von der Geschwindigkeit der öffentlich-rechtlichen Stellen ab, aber ungefähr:

Entwurfskonzept

nach Vereinbarung mit dem Bauherrn

Beschreibung und Darstellung für Bedingungen

etwa 15 Arbeitstage ab dem abgestimmten Entwurfskonzept

Vorentwurf

etwa 20 Arbeitstage ab Erhalt der Bedingungen

Hauptentwürfe

etwa 15 Arbeitstage ab der rechtskräftigen Genehmigung

Hinzu kommen die Fristen der öffentlich-rechtlichen Stellen (z. B. bis zu 30 Tage für besondere Bedingungen Art. 48) und der Verwaltungsbehörde für die Erteilung der Genehmigung.

Benötigen Sie ein Angebot für ein Einfamilienhaus-Projekt?

DoT. d.o.o. erstellt Entwurfskonzepte, Vorentwürfe und Hauptentwürfe aller Fachrichtungen für Einfamilienhäuser, im Einklang mit dem neuen Baugesetz.

Angebot anfordern

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der Information und ersetzt nicht die Einsicht in die geltenden Vorschriften. Für den konkreten Fall gilt stets der aktuelle Wortlaut des Baugesetzes und der zugehörigen Verordnungen.